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   BAG, 27.08.1986 - 4 AZR 593/85   

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BAG, 27.08.1986 - 4 AZR 593/85 (https://dejure.org/1986,2767)
BAG, Entscheidung vom 27.08.1986 - 4 AZR 593/85 (https://dejure.org/1986,2767)
BAG, Entscheidung vom 27. August 1986 - 4 AZR 593/85 (https://dejure.org/1986,2767)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Auskunftserteilung nach den Verfahrenstarifverträgen des Baugewerbes - Vorliegen eines Betriebes des Säurebaus - Berufsbild des Fliesenlegers - Berufsbild des Säurebauers - Differenzierung zwischen einer Tätigkeit im Fliesenlegerhandwerk und im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (21)

  • BAG, 27.08.1986 - 4 AZR 280/85

    Wiederherstellung des erstinstanzlichen Urteils - Einziehung von Beiträgen für

    Auszug aus BAG, 27.08.1986 - 4 AZR 593/85
    Der gleiche Gesichtspunkt kommt bei der Festsetzung des Streitwertes einer Klage auf Auskunftserteilung zum Tragen (BAG Urteil vom 5. Juni 1985 - 4 AZR 533/83 - AP Nr. 67 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; Urteil vom 27. August 1986 - 4 AZR 280/85 -, zur Veröffentlichung bestimmt).

    Der Klägerin bleibt je nach den Umständen des Einzelfalles außerdem unbenommen, eine Stufenklage (§ 254 ZPO) zu erheben (vgl. BAG Urteil vom 27. August 1986 - 4 AZR 280/85 -, zur Veröffentlichung bestimmt).

  • BAG, 05.06.1985 - 4 AZR 533/83

    Gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien des Baugewerbes - Verfahren für

    Auszug aus BAG, 27.08.1986 - 4 AZR 593/85
    Mit der Aufzählung der nicht vom Geltungsbereich des BRTV-Bau erfaßten Betriebe in § 1 Abs. 2 Abschnitt VII BRTV-Bau bringen die Tarifvertragsparteien zum Ausdruck, daß diese Betriebe, auch wenn sie unter die Merkmale der vorangehenden Abschnitte des § 1 Abs. 2 BRTV-Bau fallen, trotzdem nicht von dessen fachlichem Geltungsbereich erfaßt werden sollen (BAG Urteil vom 5. Juni 1985 - 4 AZR 533/83 - AP Nr. 67 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Der gleiche Gesichtspunkt kommt bei der Festsetzung des Streitwertes einer Klage auf Auskunftserteilung zum Tragen (BAG Urteil vom 5. Juni 1985 - 4 AZR 533/83 - AP Nr. 67 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; Urteil vom 27. August 1986 - 4 AZR 280/85 -, zur Veröffentlichung bestimmt).

  • BAG, 29.08.1984 - 4 AZR 309/82

    Eingruppierung: Amtlicher Landwirtschaftlicher Sachverständiger bei einem

    Auszug aus BAG, 27.08.1986 - 4 AZR 593/85
    Ob und inwieweit das Landesarbeitsgericht nach § 144 ZPO zur Sachaufklärung und zur eigenen fachlichen Unterrichtung einen Sachverständigen von Amts wegen einschalten will, was vorliegend in Betracht gekommen wäre, liegt in seinem pflichtgemäßen, vom Revisionsgericht nur beschränkt überprüfbaren Ermessen (BAG Urteil vom 29. August 1984 - 4 AZR 309/82 - AP Nr. 93 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil vom 1. September 1982 - 4 AZR 1134/79 - AP Nr. 68 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 01.09.1982 - 4 AZR 1134/79

    Bestehen eines Arbeitsverhältnisss zum Land Baden-Württemberg - Prozessuale

    Auszug aus BAG, 27.08.1986 - 4 AZR 593/85
    Ob und inwieweit das Landesarbeitsgericht nach § 144 ZPO zur Sachaufklärung und zur eigenen fachlichen Unterrichtung einen Sachverständigen von Amts wegen einschalten will, was vorliegend in Betracht gekommen wäre, liegt in seinem pflichtgemäßen, vom Revisionsgericht nur beschränkt überprüfbaren Ermessen (BAG Urteil vom 29. August 1984 - 4 AZR 309/82 - AP Nr. 93 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil vom 1. September 1982 - 4 AZR 1134/79 - AP Nr. 68 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 25.08.1982 - 4 AZR 1064/79

    Tarifklausel

    Auszug aus BAG, 27.08.1986 - 4 AZR 593/85
    Aus demselben Grunde war das Landesarbeitsgericht nicht gehalten, eine Auskunft der Säurefliesnervereinigung, die nicht einmal zu den Tarifvertragsparteien gehört, einzuholen (vgl. BAG Urteil vom 25. August 1982 - 4 AZR 1064/79 - AP Nr. 55 zu § 616 BGB).
  • BAG, 24.09.1975 - 4 AZR 471/74

    Tarifkonkurrenz: RTV-Abbruch - RTV-Bau

    Auszug aus BAG, 27.08.1986 - 4 AZR 593/85
    Eine Tarifkonkurrenz, die dazu führen könnte, daß der Rahmentarifvertrag für die Säureschutzindustrie als der speziellere Tarifvertrag für den Betrieb der Beklagten gilt (vgl. BAG Urteil vom 22. Februar 1957 - 1 AZR 536/55 -, Urteil vom 24. September 1975 - 4 AZR 471/74 -, Urteil vom 29. November 1978 - 4 AZR 34/77 - AP Nr. 2, 11 und 12 zu § 4 TVG Tarifkonkurrenz), scheidet schon deswegen aus, weil eine Tarifbindung der Beklagten zu 1) wegen fehlender Verbandszugehörigkeit (§ 3 Abs. 1 TVG) nicht besteht.
  • BAG, 22.02.1957 - 1 AZR 536/55
    Auszug aus BAG, 27.08.1986 - 4 AZR 593/85
    Eine Tarifkonkurrenz, die dazu führen könnte, daß der Rahmentarifvertrag für die Säureschutzindustrie als der speziellere Tarifvertrag für den Betrieb der Beklagten gilt (vgl. BAG Urteil vom 22. Februar 1957 - 1 AZR 536/55 -, Urteil vom 24. September 1975 - 4 AZR 471/74 -, Urteil vom 29. November 1978 - 4 AZR 34/77 - AP Nr. 2, 11 und 12 zu § 4 TVG Tarifkonkurrenz), scheidet schon deswegen aus, weil eine Tarifbindung der Beklagten zu 1) wegen fehlender Verbandszugehörigkeit (§ 3 Abs. 1 TVG) nicht besteht.
  • BAG, 28.10.1971 - 2 AZR 32/71

    Ausschlußfrist - Kündigung - Arbeitgeberkündigung

    Auszug aus BAG, 27.08.1986 - 4 AZR 593/85
    Grundsätzlich ist zwar dann über das Rechtsmittel einheitlich zu entscheiden (BAG Urteil vom 13. September 1972 - 2 AZR 32/71 - AP Nr. 8 zu § 519 b ZPO).
  • BAG, 18.01.1984 - 4 AZR 41/83

    Kabelleitungstiefbau - Kabelleitungstiefbauarbeiten - Tiefbauarbeiten -

    Auszug aus BAG, 27.08.1986 - 4 AZR 593/85
    Zutreffend hat das Landesarbeitsgericht angenommen, daß Betriebe, in denen überwiegend die in den Beispielen des Abschnitts V von § 1 Abs. 2 BRTV-Bau in der jeweils nach dem 1. Januar 1980 geltenden Fassung genannten Tätigkeiten ausgeführt werden, unter den fachlichen Geltungsbereich dieses Tarifvertrages fallen, ohne daß die Erfordernisse der allgemeinen Merkmale der Abschnitte I - III zu überprüfen sind (BAG 45, 11 = AP Nr. 60 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 06.06.1973 - 4 AZR 387/72

    Eingruppierungsprozeß - Hinweispflicht - Gesamttätigkeit - Einheitlich zu

    Auszug aus BAG, 27.08.1986 - 4 AZR 593/85
    Diese Rüge geht jedoch schon deshalb fehl, weil die Revision nicht angibt, welche Fragen hätten gestellt werden müssen und was die Beklagten darauf erwidert hätten (BAG Urteil vom 23. Februar 1962 - 1 AZR 49/61 - AP Nr. 8 zu § 322 ZPO; Urteil vom 6. Juni 1973 - 4 AZR 387/72 - AP Nr. 70 zu §§ 22, 23 BAT; Urteil vom 7. September 1983 - 7 AZR 101/82 - in Auffarth/Schönherr, ArbGG, B § 72-80/16).
  • BAG, 18.01.1984 - 4 AZR 13/82

    Fahrbahnmarkierung - Straßenbau - Malerbranche - Malerhandwerk - BRTV-Bau

  • BAG, 07.09.1983 - 7 AZR 101/82

    Lehrlingsbegriff

  • BAG, 25.11.1981 - 4 AZR 289/79

    Betrieb des Klempnerhandwerks - Arbeitsmethoden des Klempnerhandwerks -

  • BAG, 14.09.1984 - 7 AZR 528/83

    Rechtsmittelfrist - Rechtsmittelbelehrung - Jahresfrist

  • BAG, 23.02.1962 - 1 AZR 49/61

    Schlüssigkeit der Prozeßrügen - Umfang der Rechtskraftwirkung

  • BAG, 09.09.1981 - 4 AZR 48/79

    Kommanditgesellschaft - Haftung - Gesamtschuldner - Verurteilung

  • BAG, 21.01.1981 - 4 AZR 856/78

    Betrieb des Dachdeckerhandwerks - Arbeitsmethoden - Wandflächen von Häusern -

  • BAG, 26.02.1959 - 2 AZR 141/56

    Unrichtige Streitwertneufestsetzung - Bindungswirkung - Statthaftigkeit einer

  • BAG, 18.06.1986 - 4 AZR 195/85

    Fachlicher Geltungsbereich des Verfahrenstarifvertrags Dachdeckerhandwerk -

  • BAG, 21.09.1954 - 1 AZB 22/54

    Arbeitsgerichtsverfahren: Berufungeinlegung in vollständiger Berufungsbegründung

  • BAG, 23.09.1981 - 4 AZR 108/79

    Kabelbau - Kabelverlegung mit Erdarbeiten - Überwiegende Beschäftigung -

  • BAG, 23.11.1988 - 4 AZR 393/88

    Verpflichtung zur Beitragszahlung an die Sozialkassen des Baugewerbes für einen

    Sie nimmt die Beklagte zu 1) und deren persönlich haftende Gesellschafterin, die Beklagte zu 2), auf Beitragszahlung für die Monate April 1983 bis Januar 1984 in Anspruch, nachdem die Beklagten rechtskräftig zur Erteilung der zur Berechnung der Beitragsansprüche notwendigen Auskünfte verurteilt worden waren (BAG Urteile vom 27. August 1986 - 4 AZR 591/85 - und - 4 AZR 593/85 -) und diese Auskünfte erteilt hatten.

    Zutreffend geht das Landesarbeitsgericht zunächst davon aus, daß die rechtskräftige Verurteilung der Beklagten zur Auskunftserteilung nach den Verfahrens-Tarifverträgen des Baugewerbes für die streitbefangenen Zeiträume von April 1983 bis Dezember 1983 (Urteil des Senats vom 27. August 1986 - 4 AZR 591/85 -) und von Oktober 1983 bis Januar 1984 (Urteil des Senats vom 27. August 1986 - 4 AZR 593/85 -) keinen Einfluß auf die Entscheidung des vorliegenden Rechtsstreits über die Beitragszahlung hat.

    Der Senat hat sich mit der Abgrenzung von Betrieben, die Fliesenverlegearbeiten im Sinne von § 1 Abs. 2 Abschnitt V Nr. 14 BRTV-Bau ausführen, von Betrieben des Säurebaus im Sinne von § 1 Abs. 2 Abschnitt VII Nr. 8 BRTV-Bau bereits mehrfach befaßt, wobei die Urteile vom 27. August 1986 (- 4 AZR 591/85 - AP Nr. 71 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, - 4 AZR 592/85 - und - 4 AZR 593/85 - nicht zur Veröffentlichung bestimmt sowie Urteil vom 28. September 1988 - 4 AZR 352/88 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) den Betrieb der Beklagten zu 1) betreffen (vgl. im übrigen Urteile des Senats vom 22. April 1987 - 4 AZR 344/86 - und vom 26. August 1987 - 4 AZR 153/87 - nicht zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BAG, 28.09.1988 - 4 AZR 352/88

    Anspruch auf Auskunftserteilung nach den Verfahrenstarifverträgen des Baugewerbes

    Der Senat hat sich mit der Abgrenzung von Betrieben, die Fliesenverlegearbeiten im Sinne von § 1 Abs. 2 Abschnitt V Nr. 14 BRTV-Bau ausführen, von Betrieben des Säurebaus im Sinne von § 1 Abs. 2 Abschnitt VII Nr. 8 BRTV-Bau bereits mehrfach befaßt, wobei die Urteile vom 27. August 1986 (- 4 AZR 591/85 - AP Nr. 71 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; - 4 AZR 592/85 - und - 4 AZR 593/85 - nicht zur Veröffentlichung bestimmt) den Betrieb der Beklagten zu 1), wenn auch hinsichtlich anderer Anspruchszeiträume, betreffen.
  • BAG, 27.08.1986 - 4 AZR 592/85

    Bindung eines gemeinnützigen Arbeitgebers an den Bundesrahmentarifvertrag für das

    Parallelverfahren: BAG - 27.08.1986 - AZ: 4 AZR 591/85 BAG - 27.08.1986 - AZ: 4 AZR 593/85.
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